Unter Bezugnahme auf die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ( 4. Corona Verordnung RLP ) und nach Freigabe durch das zuständige Gesundheitsamt Mainz-Bingen, des zuständigen Ordnungsamtes Kreis Bad Kreuznach, sowie der Zustimmung des Trägers der Strecke (Stadt Stromberg), können wir die Strecke ab dem 25.04.2020 offiziell unter Einhaltung des Kontaktverbotes und des Mindestabstandes von mindestens 1,50m öffnen.
Sowohl wir als Betreiber, als auch das Ordnungsamt werden Kontrollfahrten vornehmen und schauen, ob die Auflagen durch die Benutzer eingehalten werden.
Da wir alle ein gemeinsames Interesse daran haben, dass die Strecke auch dauerhaft geöffnet bleiben darf, haltet euch bitte an die Vorgaben.
Euer FlowtrailTeam